Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine neue EU-Verordnung, mit der Unternehmen an strengere Auflagen hinsichtlich der Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU) gebunden sind.
Von der DSGVO sind alle Unternehmen betroffen, die Daten von Bürgerinnen und Bürgern der EU erfassen und verarbeiten. Dies gilt auch, wenn diese Unternehmen außerhalb der EU ansässig sind wie zum Beispiel der Schweiz.
Die neue Verordnung ist bereits am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und wird sich entscheidend auf die Art und Weise auswirken, wie Unternehmen ihre Beziehungen zu Interessenten und Kunden gestalten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Wettbewerbsvorteil von HubSpot-Software nutzen können, um DSGVO-konformes Marketing zu betreiben.
HubSpot kann zwar nicht gewährleisten, dass Unternehmen die Bestimmungen der DSGVO vollständig erfüllen – diese Aufgabe kann nur eine entsprechende Rechtsberatung übernehmen–, diese Software bietet aber bereits viele praktische Funktionen, die Ihnen die Compliance mit der DSGVO erleichtern.
Der DSGVO zufolge dürfen in Unternehmen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und verwendet werden.
Diese Einwilligung muss dabei „freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich“ bekundet werden. Die Verantwortlichen müssen die betreffenden Personen dabei in einer „klaren und einfachen“ Rechtssprache, die „von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist“ ansprechen.
Da die HubSpot-Software u. a. dazu dient, Landing-Pages und Formulare zu erstellen und zu personalisieren, bietet sie bereits Tools, die Ihnen dabei helfen können, die Auflagen der DSGVO bezüglich der Einwilligung zur Datenerfassung und -verarbeitung zu erfüllen. Nutzen Sie diese Tools, um Ihre potenziellen Kunden darüber zu informieren, wie Sie ihre Daten verwenden, speichern und verarbeiten werden, und um sie auf ihr Recht zum Widerruf ihrer Einwilligung hinzuweisen.
In Ihrem HubSpot-Account können Sie eine Einwilligungserklärung wie folgt in Ihre Formulare einbinden:
Hier sind noch einmal alle Schritte veranschaulicht:
Beim Double-Opt-in handelt es sich um ein Verfahren, bei dem Benutzer, die ein Formular von Ihnen ausgefüllt haben, noch einmal bestätigen müssen, dass sie tatsächlich Mitteilungen von Ihnen erhalten möchten.
Aus der DSGVO geht nicht hervor, ob diese Art der Zustimmung künftig zwingend erforderlich ist. Solange also seitens der EU oder einer Aufsichtsbehörde das Double-Opt-in nicht ausdrücklich vorgeschrieben wird, kann davon ausgegangen werden, dass es im Rahmen der DSGVO nicht obligatorisch ist.
Dazu sollte jedoch angemerkt werden, dass in einem Großteil der Unternehmen das Double-Opt-in ohnehin als zusätzliche Absicherungsmaßnahme genutzt wird, um noch einmal die persönliche Einwilligung der betreffenden Personen einzuholen.
Nachdem Sie die Double-Opt-in-Funktion aktiviert haben, wird allen Besuchern Ihrer Webseite, die dort zum ersten Mal ein Formular ausgefüllt haben, eine Bestätigungs-E-Mail gesendet.
In Ihrem HubSpot-Account richten Sie die Double-Opt-in-Funktion wie folgt ein:
In diesem kurzen Video sind noch einmal alle Schritte veranschaulicht:
Einzelpersonen hatten schon immer ein Recht darauf, Zugriff auf ihre persönlichen Daten zu verlangen. Mit der DSGVO werden diese Rechte nun ausgeweitet.
HubSpot arbeitet daran, sämtliche Bestimmungen der DSGVO zu erfüllen. Werfen Sie eine Blick auf die HUBSPOT DSGVO Seite, dort gibt es über die kommenden Monate hinweg fortlaufende Informationen zu diesem Thema.
Die HubSpot-Software bietet übrigens bereits die Möglichkeit, Datensätze in benutzerfreundlichem Format zu exportieren. Eine entsprechende Funktion finden Sie in Ihrem HubSpot-Portal. Sie müssen lediglich den gewünschten Datensatz aufrufen und können die Daten mit wenigen Klicks exportieren.
Wenn ein Kontakt von seinem Recht auf Auskunftserteilung Gebrauch macht, etwa weil er den Anbieter wechseln oder prüfen möchte, welche Daten Sie zu ihm in Ihrem HubSpot-Account gespeichert haben, hilft Ihnen diese Option dabei, Ihrer Auskunftspflicht nachzukommen.
Die aktuell geltenden Verordnungen räumen Einzelpersonen bereits das Recht darauf ein, die Bearbeitung oder Aktualisierung von Daten einzufordern, die in Unternehmensdatenbanken gespeichert sind. Dies kann z. B. dann erforderlich werden, wenn sich ihre E-Mail-Adresse geändert hat.
An diesem Recht wird sich mit der DSGVO grundsätzlich nichts ändern. Was sich aber ändern wird, sind die Sanktionen, die für Verstöße verhängt werden können. Denn Rechtsverletzungen dieser Art werden künftig strenger bestraft.
In HubSpot können Sie Kontakteigenschaften wie folgt bearbeiten:
Alle E-Mails, die Sie mit der Marketing-Software von HubSpot an Interessenten und Kunden senden, enthalten eine Abmelde-Schaltfläche, über die die Empfänger Ihrer E-Mails Sie schnell und einfach wissen lassen können, dass sie künftig keine Marketing-E-Mails mehr von Ihnen erhalten möchten.
Diese Funktion hilft Unternehmen zudem dabei, die Auflagen der EU-weit geltenden E-Privacy-Verordnung zu erfüllen. Gleichzeitig haben Kunden und Interessenten die Möglichkeit, über die E-Mail-Präferenzen selbst festzulegen, welche Art von E-Mails sie erhalten möchten.
Die HubSpot-Software bietet zahlreiche Funktionen, die Ihnen die Compliance mit der DSGVO erleichtern.
Die DSGVO bietet Marketern eine hervorragende Gelegenheit, die Art und Weise, wie sie die Beziehungen zu Interessenten und Kunden gestalten und pflegen, zu optimieren.
Aus unserer Sicht wird die DSGVO dafür sorgen, dass Marketer die Anforderungen der Benutzer noch mehr in den Mittelpunkt rücken und dass Geschäftsabläufe künftig noch transparenter sein werden.
Haben Sie noch Fragen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren uns!